1. Allgemeines
Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Verträgen liegen
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und
Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des
Käufers/Vertragspartners gelten als widersprochen und ausgeschlossen,
sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.
2. Preise
Basis unserer Preise ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Die
Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand und
Transportversicherung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Anderslautende Bedingungen sind auf den jeweils gültigen
Bestellformularen vermerkt.
Die Vertragspreise sind die jeweils im Einzelvertrag vereinbarten.
Soweit der Vertrag eine solche Vereinbarung nicht enthält, sind die in
unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise maßgeblich.
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Im Falle der Teilleistung kann
eine Abrechnung erfolgen, wenn die Teilleistung in ihrer Funktionalität
abgeschlossen ist.
3. Lieferzeit
Liefertermin und Fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie
sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt
worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den
Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.
Im Falle höhere Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die
Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit
hinauszuziehen oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder
wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige
unvorhersehbare Rohstoffverknappungen, Nichterfüllung bzw.
Schlechterfüllung von Dritten und sämtliche - für uns zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare - Ausfälle
und/oder Verzögerungen betreffend unserer Selbstbelieferung. Sobald die
Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir
dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrag
zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern
können. Ist die Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann
vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus
vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind.
Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers steht uns auch das Recht zu,
über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb
einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist, gleichartige Ware zu
den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Kommt der Vertragspartner in
Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des
Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf dem Vertragspartner über, in
dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht bei Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.
Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von
Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns.
Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die
Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige
Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu
erfolgen.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, sofern im Auftrag nicht anders vereinbart,
innerhalb 10 Tagen nit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto,
gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig.
Unsere Rechnungen für Serviceleistungen und Reparaturen sind abweichend
vom Vorhergesagten sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen
haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen.
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung
nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einen unserer Konten
vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben
ist. Bei Überschreitungen des maßgeblichen Zahlungszieles sind wir
unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens
jedoch 10% p. A. zu verlangen, ohne das es einer Mahnung bedarf. Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nicht zu.
Wir sind berechtigt, Ansprüche, Rechte und Pflichten aus Verträgen ganz
oder teilweise abzutreten. Der Vertragspartner darf Abtretungen an
Dritte nur mit Zustimmung von uns vornehmen.
6. Gewährleistung
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir
nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mängelfreien Ersatz
zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, daß die gekauften Waren
entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben worden
sind. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, daß diese
unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und daß die in der Software
enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewährten Kombinationen
ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen.
Der Käufer hat uns zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach unserem
billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung
befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, daß der Käufer oder ein
Dritter Eingriffe irgendwelcher Art insbesondere Veränderungen oder
unsachgemäße Reparaturen an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder
die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird.
Für den Fall, daß durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von
uns zu vertretener Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die
Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Genereller Haftungsausschluß
Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist
jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer
Haftung für Folgeschäden oder mittlere Schäden ausgeschlossen.
Ausgenommen sind Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorbezeichneten
Regelungen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt
nicht für Ansprüche gemäß §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt
bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der - auch künftigen -
Geschäftsverbindung vor. Werden von uns gelieferte, unserem
Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren, mit uns nicht gehörenden Waren
verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im
Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die
entstandene neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware (verlängerter
Eigentumsvorbehalt).
Der Vertragspartner hat die Pflicht, den Vertragsgegenstand während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus
einer Vermichung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbereich berechtigt, wobei wir uns jedoch
vorbehalten, dieses Recht zu widerrufen. Alle ihm aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der
Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns
zustehenden offenen Forderungen ab. Der Käufer ist widerruflich
ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit
anzuzeigen. Uns zustehende Sicherheiten werden wir auf Wunsch des
Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen
um mehr als 25% übersteigt. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muß der Vertragspartner dies auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zum Abschluß einer
Versicherung trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, können wir diese
Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen, Prämien
verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
Bei Eintritt eines Schadenfalls sind Leistungen aus der Versicherung,
soweit keine besondere Vereinbarung entgegensteht, für die
Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Ist die
Wiederinstandsetzung wirtschaftlich nicht vertretbar oder verzichten
wir hierauf, wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises
verwendet.
9. Ausfuhrgenehmigung
Die von uns gelieferten Waren unterliegen den
Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine
Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich.
Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen
Ausfuhrbestimmungen der von uns gelieferten Waren.
10. Bedingungen und Bestimmungen für vermietete Anlagen
Die vorbezeichneten unter Ziffer 1 - 9 enthaltenen Regelungen gelten
für Mietverträge sinngemäß, soweit deren Anwendbarkeit nicht aus
Rechtsgründen ausgeschlossen ist. Ansonsten gelten für Mietverträge die
Bedingungen des jeweiligen Mietvertrages und der hierzu ausgestellten
Systemscheine.
11. Programme/Lizenzvergabe
Für überlassene Programme, Nutzungsgerechte und Lizenzen gelten die
Ziffern 3, 6 und 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit
deren Anwendbarkeit nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist.
12. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schorndorf, sofern nicht gesetzlich
zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Die gilt auch
für Wechsel- und Scheckklagen und generell für den Urkundenprozeß. Auf
den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer
und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und
zwar unter Ausschluß der Einheitlichen Kaufgesetze.
Zusätzlich zu den ABG gelten unsere separat erhältlichen Allgemeinen Wartungs- und Servicebedingungen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden
in einen solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen
Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen
Vertragslücke zu verfahren.
Änderungen vorbehalten, Maku GmbH & Co. KG
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